Claudia Schwarz

Außerweg 59
6145 Außerweg

Gemeinde Navis im Bezirk Innsbruck Land im Bundesland Tirol in Österreich


Allgemeine Information zu Personalverrechnerin, Buchhalterin in Außerweg / Navis / Innsbruck Land / Großraum Innsbruck / Tirol

Die Personalverrechnung ist ein sensibler Bereich – nicht nur, weil persönliche Löhne und Gehälter streng vertraulich sind, sondern auch weil Fehler teuer werden können. Das Lohnkonto eines Arbeitnehmers enthält persönliche Daten sowie alle Abrechnungsdaten. Das Bilanzbuchhaltungsgesetz ermächtigt Personalverrechner, für einzelne und übliche Aufgaben, Angehörige anderer selbstständiger Berufe durch Werkvertrag heranzuziehen.

Auf den Daten der Buchhaltung basiert auch die Kostenrechnung (Feststellung von Fixkosten, Herstellungskosten usw.). Ohne Buchhaltung hätte ein Betrieb kaum einen Überblick über seine Finanzen. Buchhalter übernehmen meist auch die Lohn- und Gehaltsverrechnung und sind für die ordnungsgemäße Ablage aller Unterlagen zuständig.

Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.

Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.

Zur Übersicht nach Branchen und Bezirken