Gabriele Stockinger
Fernereben 15
6095 Grinzens
Gemeinde Grinzens im Bezirk Innsbruck Land im Bundesland Tirol in Österreich
Allgemeine Information zu Personalverrechnerin, Buchhalterin in Grinzens / Innsbruck Land / Großraum Innsbruck / Tirol
Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen. Der Tätigkeitsbereich der Personalverrechnung umfasst die monatliche Abrechnung der Löhne und Gehälter für Mitarbeiter des Klienten, die Kommunikation mit der Gebietskrankenkasse, dem Finanzamt und den Gemeinden, sowie laufende An- und Abmeldungen. Die Personalverrechnung ist auch durch laufende Neuerungen und gesetzliche Änderungen geprägt.
Anlagenbuchhaltersind Buchhalter, die eigenverantwortlich für die Verwaltung von Anlagengütern zuständig sind; sie führen Quartals- und Jahresabschlüsse durch. Die Buchhaltung ist die Grundlage der Rechnungslegung und damit der wichtigste Teilbereich des Rechnungswesens. Das Betriebliche Rechnungswesen umfasst verschiedene Verfahren (z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung), die diese Verschiebungen erfassen und auswerten. So kann das betriebliche Geschehen geplant, gesteuert und kontrolliert werden.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.