Ing. Hermann Jenewein Bau-GmbH
Gewerbepark 4
6091 Götzens
Gemeinde Götzens im Bezirk Innsbruck Land im Bundesland Tirol in Österreich
Telefon: +43 5234 337 11 0
Fax: +43 5234 337 11 33
Mail: office@jenewein-bau.at
Web: www.jenewein-bau.at
Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Götzens / Innsbruck Land / Großraum Innsbruck / Tirol
Der Bau-Meister übernimmt die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, teils auch die Planung und Bauleitung. In die Baukosten werden die Kosten des Grunderwerbes sowie der Honorare der Ziviltechniker und sonstiger Planer nicht miteingerechnet. Fertighaus bedeutet, dass das Haus nicht vor Ort gebaut wird, sondern in einem Werk vorgefertigt wird.
Der Bauträger ist Bauherr beziehungsweise direkter Stellvertreter des Bauherrn, dies nennt man auch Bauherrenfunktion. Es macht im Grunde keinen Unterschied, ob ein Bauträger seine Projekte mit eigenem Vertriebsapparat selbst vermarktet oder sich eines Maklers bedient. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und auf eigene Rechnung ist der Bauträger selbst Bauherr.
Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.