Iris Kohlhofer
Viller Dorfstraße 25
6080 Vill
Gemeinde Innsbruck im Bezirk Innsbruck im Bundesland Tirol in Österreich
Allgemeine Information zu Personalverrechnerin, Buchhalterin in Vill / Innsbruck / Großraum Innsbruck / Tirol
Die Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen. Das Lohnkonto eines Arbeitnehmers enthält persönliche Daten sowie alle Abrechnungsdaten. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen.
Bei der doppelten Buchführung werden im Unterschied zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht nur die Zuflüsse und Abflüsse aufgezeichnet. Die Buchhaltung ist die Pflicht eines jeden Unternehmers seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Die Beibringung der Belege in einer ordentlichen Art und Weise genauso wichtig, wie die korrekte Erstellung der Buchhaltung.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.