Roswitha Peer
Allgemeine Information zu Unternehmensberaterin, Bilanzbuchhalterin, Personalverrechnerin, Buchhalterin in Arzl / Innsbruck / Großraum Innsbruck / Tirol
Unternehmensberatung bedeutet Beratung und Hilfestellung bei der Entwicklung des Unternehmens im wirtschaftlichen, kommunikativen, technischen, administrativen und sozialen Bereich. Einige der Schwachstellen, die Kooperationen erschweren, können durch gezielte Beratungsleistungen kompensiert werden. Unternehmensberater können, ohne die Aufgaben des Managements zu übernehmen, bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen Hilfestellung leisten.
Bilanzbuchhalter erledigen die ihnen anvertrauten Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen unter Einsatz moderner elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden. Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte zu. Bilanzbuchhalter sind Spezialisten für die Erstellung von Bilanzen, die zur Berufsausübung die Bilanzbuchhalterprüfung abgelegt haben.
Die Lohnverrechnung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. In einzelnen Lohn- und Gehaltsabrechnungen wird der verbleibende Nettobezug aufgeschlüsselt und die entsprechende Summe an die Arbeitnehmern überwiesen. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen.
Buchhalter leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen und unterstützen die Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Buchhaltung ist die Pflicht eines jeden Unternehmers seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Buchhalter erledigen die sorgfältige Belegprüfung und -organisation, die fachlich richtige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Verbuchung oder auch Kostenstellenzuordnung, Kontoabstimmung, UVA-Meldungen und Auswertungen.
Für Unternehmensberater sind vier Beratungsgrundsätze wesentlich: die Unabhängigkeit des Unternehmensberaters von Dritten (insbesondere bei Entscheidungen über Lieferanten), die Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken, Kompetenz im jeweiligen Beratungsfeld und natürlich Vertraulichkeit über im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen über den Klienten. Die Beratung kann sich daher sowohl auf das Unternehmen als Ganzes als auch auf einzelne Unternehmensbereiche (z.B. Management, Rechnungs- oder Personalwesen, Marketing, EDV) beziehen.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.