Ing. Manfred Schwab

Oberdorf 9
6167 Neustift im Stubaital

Gemeinde Neustift im Stubaital im Bezirk Innsbruck Land im Bundesland Tirol in Österreich

Fax: +43 5226 283 67 5

Mail: schwab.m­@­aon­.at


Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Neustift im Stubaital / Innsbruck Land / Großraum Innsbruck / Tirol

Bau ist auch die Kurzform für eine Baustelle, also ein sich noch im Prozess des Bauens befindliches Bauwerk. Der Bauträger verschafft auch dem Erwerber das Eigentum am Grundstück und dem darauf erstellten Gebäude. Die Baukosten (Herstellungskosten) umfassen sämtliche Kosten, die zur Fertigstellung des Werkes vom Bauherrn aufzuwenden sind.

Bauträgerverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Eine treuhänderische Verpflichtung des Bauträgers gegenüber seinem Kunden ist generell aus den jeweiligen Bestimmungen abzuleiten, besonders aber im Bereich des Wohnbaus und im Verhältnis zu Konsumenten deutlich. Der Bauträger ist oft auch berechtigt, Gebäude zu verwerten.

Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.

Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.

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