Norbert Wolf
Allgemeine Information zu Personalverrechner, Buchhalter in Zams / Landeck / Tiroler Oberland / Tirol
Die Lohnverrechnung errechnet das der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt sowie alle abzuführenden Abgaben (z.B. SV-Beiträge, Lohnsteuer). Die Lohnverrechnung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Lohnverrechnung zählt heute zu den komplexesten Themen im Bereich Rechnungswesen.
Durch die Leistungen der Buchhalter werden vor allem bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ressourcen freigesetzt, die es dem Unternehmer ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Allgemein lassen sich als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung alle Regeln zusammenfassen, nach denen Geschäftsfälle im Rahmen der laufenden Buchhaltung aufzuzeichnen sind und die bei der jährlichen Bilanzierung im Jahresabschluss zu beachten sind. Buchhalter übernehmen Aufgaben ihrer Auftraggeber und helfen dadurch, die Entwicklung von Unternehmen positiv zu gestalten, Schwachstellen zu erkennen und diese zu beseitigen.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.